foerderung 20. January 2024 10 Min. Lesezeit

Treppenlift Förderung 2024: Alle Zuschüsse & Finanzierungsmöglichkeiten

Ein Treppenlift muss nicht teuer sein. Mit den richtigen Förderungen können Sie bis zu 10.000€ sparen. Hier finden Sie alle Möglichkeiten.
Treppenlift Förderung 2024: Alle Zuschüsse & Finanzierungsmöglichkeiten

Übersicht aller Fördermöglichkeiten

Ein Treppenlift muss nicht immer vollständig selbst bezahlt werden. Je nach persönlicher Situation können verschiedene Fördermöglichkeiten und finanzielle Entlastungen genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Zuschüsse der Pflegekasse, mögliche Förderprogramme für barrierearmen Wohnraum wie die KfW-Förderung sowie eine steuerliche Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung. Wer sich frühzeitig informiert und die Voraussetzungen prüft, kann die tatsächlichen Kosten deutlich reduzieren.

1. Pflegekassen-Zuschuss (4.180€)

Die Pflegekasse kann den Einbau eines Treppenlifts als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschussen. Voraussetzung ist in der Regel, dass mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und der Treppenlift die selbstständige Lebensführung erleichtert oder die häusliche Pflege ermöglicht. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, können die Zuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden. In der Praxis lohnt sich ein Antrag besonders dann, wenn der Lift den Alltag spürbar erleichtert, etwa beim sicheren Erreichen von Schlafräumen im Obergeschoss oder beim Vermeiden von Stürzen auf der Treppe. Wichtig ist, den Antrag vor dem Einbau zu stellen und einen Kostenvoranschlag beizulegen. Viele Pflegekassen prüfen außerdem, ob die Maßnahme im konkreten Fall sinnvoll und wirtschaftlich ist. Die Berater der Treppenlift-Hersteller unterstützen Sie dabei häufig mit den nötigen Unterlagen und erklären, welche Angaben für die Bewilligung wichtig sind.

2. KfW-Förderung

Die Kosten für einen Treppenlift lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren. Neben dem Zuschuss der Pflegekasse können auch Fördermöglichkeiten der KfW oder steuerliche Vorteile eine Rolle spielen. Wichtig ist, die verschiedenen Möglichkeiten frühzeitig zu prüfen und Anträge vor dem Einbau zu stellen. So behalten Sie den Überblick über Ihre Optionen und können die finanzielle Belastung einer Treppenlift-Anschaffung verringern.

3. Steuerliche Absetzbarkeit

Viele Menschen gehen davon aus, dass ein Treppenlift nur mit einer schweren Einschränkung gefördert wird. Tatsächlich kann bereits ein anerkannter Pflegegrad 1 ausreichen, wenn der Treppenlift dazu beiträgt, die Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu erhalten oder die häusliche Pflege zu erleichtern. Entscheidend ist nicht der Treppenlift selbst, sondern der individuelle Bedarf und die Verbesserung der Wohnsituation.

Ein Treppenlift gehört zu den Maßnahmen, die das Wohnumfeld an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen anpassen sollen. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und die Nutzung der eigenen Wohnung weiterhin zu ermöglichen. Dazu können neben Treppenliften beispielsweise auch Anpassungen im Bad oder andere Umbaumaßnahmen gehören.

Häufige Fragen

Der Pflegekassen-Zuschuss ist am einfachsten zu beantragen und wird bei fast allen Anträgen genehmigt. Voraussetzung ist nur ein anerkannter Pflegegrad.

Ja! Sie können Pflegekassen-Zuschuss, KfW-Förderung und steuerliche Absetzbarkeit kombinieren. Beachten Sie, dass der Pflegekassen-Zuschuss von den KfW-förderfähigen Kosten abgezogen wird.

Auch ohne Pflegegrad gibt es Möglichkeiten: KfW-Förderung, steuerliche Absetzbarkeit mit ärztlichem Attest, oder Unterstützung durch Sozialhilfeträger bei geringem Einkommen.

Pflegekasse: 2-3 Wochen, KfW-Zuschuss: 2-4 Wochen, KfW-Kredit: 1-2 Wochen über Ihre Hausbank.

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