Pflegekasse: Bis zu 4.180€ Zuschuss für Ihren Treppenlift
Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf bis zu 4.180€ Zuschuss von der Pflegekasse für einen Treppenlift. Erfahren Sie hier, wie Sie den Zuschuss beantragen und was Sie beachten müssen.
Voraussetzungen für den Zuschuss
Die Pflegekasse kann den Einbau eines Treppenlifts als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschussen. Voraussetzung ist in der Regel, dass mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und der Treppenlift die selbstständige Lebensführung erleichtert oder die häusliche Pflege ermöglicht. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, können die Zuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden.
So beantragen Sie den Zuschuss
Der Antrag auf einen Zuschuss sollte vor dem Einbau des Treppenlifts bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Benötigt werden in der Regel ein Kostenvoranschlag sowie Angaben zur geplanten Maßnahme. Nach Prüfung entscheidet die Pflegekasse über die Förderung. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder auf der Website des GKV-Spitzenverbands: https://www.pflege.de. Die Berater der Treppenlift-Hersteller unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und beantworten Fragen zu den Fördermöglichkeiten.
Mehrere Personen im Haushalt
Bis zu 16.720 € Zuschuss für Treppenlifte möglich
Leben mehrere pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad in einem Haushalt, können die Zuschüsse der Pflegekasse zusammengelegt werden. So sind Förderungen von bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich. Voraussetzung ist, dass alle anspruchsberechtigten Personen im gemeinsamen Haushalt leben und der Treppenlift die häusliche Pflege oder selbstständige Lebensführung verbessert. Die Berater der Treppenlift-Hersteller informieren Sie gerne über die individuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Häufige Fragen
Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad (1-5) hat Anspruch auf bis zu 4.000€ Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift.
Nein, der Zuschuss der Pflegekasse ist eine einmalige Leistung und muss nicht zurückgezahlt werden.
Ja, der Zuschuss kann auch für die Miete eines Treppenlifts verwendet werden. Er wird dann auf die Mietkosten angerechnet.
Den Differenzbetrag müssen Sie selbst zahlen. Sie können jedoch weitere Förderungen wie KfW-Zuschüsse kombinieren.
In der Regel dauert die Bearbeitung 2-3 Wochen. In dringenden Fällen können Sie eine beschleunigte Bearbeitung beantragen.