KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Treppenlifte
KfW-Programme für Treppenlifte
Nicht nur KfW ist beim Einbau von Treppenliften interessant...
Die KfW fördert den barrierefreien Umbau von Wohnraum und kann damit auch den Einbau eines Treppenlifts unterstützen. Im Rahmen entsprechender Förderprogramme können – je nach aktuellem Programmstand und den individuellen Voraussetzungen – zinsgünstige Kredite oder andere Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Ergänzend kann bei vorhandenem Pflegegrad ein Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person möglich sein. Da sich Förderprogramme und Voraussetzungen regelmäßig ändern, empfiehlt sich eine individuelle Prüfung. Die Berater der Treppenlift-Hersteller unterstützen Sie dabei, passende Fördermöglichkeiten zu identifizieren und begleiten Sie auf Wunsch bei der Antragstellung.
Voraussetzungen
So beantragen Sie die KfW-Förderung
Voraussetzungen für die KfW-Förderung
Damit ein Treppenlift über die KfW gefördert werden kann, muss die Maßnahme der Barrierereduzierung dienen und die technischen Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllen. Wichtig ist, dass der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt und der Förderantrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird. Je nach Programm gelten weitere Voraussetzungen. Die aktuellen Förderbedingungen finden Sie direkt bei der KfW.
KfW-Förderung beantragen
Die Beantragung einer KfW-Förderung erfolgt je nach Förderprogramm entweder über Ihre Hausbank bzw. einen Finanzierungspartner oder direkt über das KfW-Zuschussportal. Entscheidend ist, den Antrag vor dem Abschluss der Arbeiten zu stellen. Anschließend können die Maßnahmen nach der Förderzusage umgesetzt werden. Ausführliche Informationen und die aktuelle Antragstellung finden Sie auf der KfW-Website zur Förderung “Altersgerecht Umbauen”. Die Berater der Treppenlift-Hersteller unterstützen Sie auf Wunsch bei der Auswahl der passenden Förderung und der Antragstellung.
Häufige Fragen
Ja, beide Förderungen können kombiniert werden. Beachten Sie jedoch, dass der Pflegekassen-Zuschuss von den förderfähigen Kosten abgezogen werden muss.
Der Zuschuss beträgt 12,5% der förderfähigen Kosten, maximal 6.250€ bei Kosten von 50.000€.
Ja, ein KfW-Kredit muss zurückgezahlt werden, jedoch zu sehr günstigen Zinsen. Der Zuschuss (455-B) muss nicht zurückgezahlt werden.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.